Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels Seebrise Grömitz

A Vertragsabschluss

  1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast bestellt und vom Hotel bestätigt worden ist.
  2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung bei der die Buchung vornehmenden Person zustande. Eine weitere, insbesondere schriftliche, Buchungsbestätigung erfolgt nicht.

B Leistungen

  1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast bestellten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.

C Rücktritt des Gastes

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels. Der Anspruch des Hotels auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen bleibt bestehen.
    Erkrankungen aufgrund des Corona-Virus werden dauerhaft eingeplant werden müssen. Es gibt keinen Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung aufgrund einer Corona-Erkrankung. Da es die Möglichkeit gibt, sich gegen die Folgen zu versichern, behandeln wir jede Corona-Erkrankung wie alle anderen krankheitsbedingten Stornierungen.
  2. Bei Rücktritt des Gastes vom Vertrag fallen folgende Stornierungsgebühren an:
    Bis 100 Tage vor Anreise: 20 % des Aufenthaltspreises
    Bis 28 Tage vor Anreise: 50 % des Aufenthaltspreises
    Bis 14 Tage vor Anreise: 80 % des Aufenthaltspreises
    Bei Nichtanreise wird ein Betrag von 100 % des Aufenthaltspreises in Rechnung gestellt.

D Rücktritt des Hotels

  1. Das Hotel ist dem Gast gegenüber zu Schadenersatz verpflichtet, wenn das von ihm zugesagte Zimmer für den vereinbarten Zeitraum nicht bereitgestellt werden kann und ein gleichwertiger Ersatz nicht zur Verfügung gestellt oder erreicht werden kann.
  2. Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Das Hotel kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung den Betrieb bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
  4. Der Gast muss sowohl physisch als auch psychisch in der Lage sein, seinen Hotelaufenthalt eigenständig zu gestalten. Eine Betreuung des Gastes über die normale Fürsorgepflicht des Hotels hinaus wird nicht geleistet. Das Hotel und die Zimmer sind nicht behinderten- oder altengerecht ausgestattet. Das Hotel ist berechtigt, den Gastaufnahmevertrag zu kündigen bzw. die Aufnahme des Gastes zu verweigern, wenn die Voraussetzungen für einen eigenständigen Aufenthalt im Hotel offenkundig nicht gegeben sind und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Gast im Rahmen seines Aufenthalts erhöhten Risiken ausgesetzt ist.

E Pflichten des Kunden

  1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen nur bestimmungsgemäß und insgesamt pfleglich zu behandeln.
  2. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
  3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hatte zuvor dem Hotel im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Hotel verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Hotel erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.

F Unterbringung von Haustieren

  1. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig. Grundsätzlich ist das nur in der Zeit von Oktober bis März möglich.
  2. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Anzahl, Art und Größe der Tiere verpflichtet. Verstöße hiergegen können zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.
  3. Haustiere müssen stubenrein und gut erzogen sein und dürfen zu keiner Belästigung oder Gefährdung der anderen Hausgäste führen. Die Verantwortung hierfür trägt der Halter.
  4. Grundsätzlich ist nur ein Haustier je Zimmer zugelassen.
  5. Haustiere sind im Frühstücksraum aus hygienischen Gründen nicht zugelassen. Für den zusätzlichen Aufwand erhebt das Hotel für die Unterbringung von Haustieren eine Gebühr.

G Zimmerbereitstellung

  1. Das gebuchte Zimmer steht am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung.
  2. Das Zimmer ist am Abreisetag bis 10:30 Uhr zu räumen.
  3. Das Hotel kann aufgrund einer verspäteten Räumung des Zimmers bis 18 Uhr 50 % und ab 18 Uhr 100 % des Zimmerpreises in Rechnung stellen.

H Zahlung

  1. Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach den Angaben im Angebot und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Ist dort nichts Besonderes vermerkt, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an das Hotel zu bezahlen.
  2. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies angegeben ist oder allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende durch Überweisung sind nicht möglich.

I Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für Schäden die auf Verletzungen der vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Dabei ist es egal, ob diese auf Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit beruhen.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt, Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Zimmersafe einzuschließen oder bei größeren Werten im Hotelsafe aufbewahren zu lassen.
  4. Die Benutzung der KFZ-Stellplätze auf dem Gelände des Seebrise Grömitz geschieht auf eigene Gefahr. Das Hotel haftet nicht für Schäden an und Diebstähle von Gegenständen aus den Autos, die am Haus abgestellt sind.
  5. Die W-LAN-Versorgung im Haus ist ein kostenfreies Zusatzangebot, dessen Funktion nicht garantiert wird. Es kann zu Ausfällen oder Störungen kommen oder bei Bedarf abgeschaltet werden. Es besteht kein Anspruch auf eine Minderung des Zimmerpreises oder Schadenersatz in irgendwelcher Form.

J Besondere Bedingungen zur Corona-Pandemie

  1. Mit Antritt der Buchung verpflichtet sich der Gast, die vom Haus aufgestellten Corona-Regeln zu beachten und er akzeptiert, dass er bei wiederholtem Verstoß die sofortige Abreise ohne Erstattung der Kosten antreten muss. Details zu den Bedingungen findet man jederzeit aktuell auf der Seite „Corona
  2. Reisen aus beruflichen, medizinischen oder dringenden sozial-ethischen sind auch in Zeiten der Corona-Pandemie möglich. Entsprechende Buchungen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass es die aktuelle Lage zulässt, einen wirtschaftlich sinnvollen Hotelbetrieb aufrecht zu halten. Das ist in der Regel in Grömitz der Fall, wenn touristische Reisen wieder gestattet sind. Ansonsten behalten wir uns vor, das Hotel geschlossen zu halten und die Buchung zu stornieren.

K Gerichtsstand und Rechtswahl

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Hotel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung